Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung dient dem prioritären Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von schwerstkranken und sterbenden Menschen so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern, zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod an ihrem Lebensmittelpunkt (z. B. in der Häuslichkeit, in der stationären Pflegeeinrichtung) zu ermöglichen. Spezialisierte Teams (SAPV-Teams, Palliative-Care-Teams) versorgen den Betroffenen, wenn die Intensität oder Komplexität der aus dem Krankheitsverlauf resultierenden medizinischen und pflegerischen Probleme die Versorgung notwendig machen. SAPV-Leistungen bestehen aus palliativärztlichen und palliativpflegerischen Leistungen. Für die SAPV-Leistungen mit ihren vier Leistungsbestandteilen: Beratung, Koordination, Teilversorgung, Vollversorgung bedarf es einer ärztlichen Verordnung. Die Leistungsbestandteile können je nach Bedarf einzeln verordnet werden. SAPV-Leistungen beinhalten keine Begleitleistungen (z. B. Sterbebegleitung, Trauerbegleitung von Angehörigen). Diese werden ergänzend neben dem SAPV-Team durch z. B. ambulante Hospizdienste erbracht. Das SAPV-Team koordiniert die Vernetzung mit den Leistungserbringern, die die Begleitleistungen erbringen.